Streik?! Die Arbeitszeit wird aber nachgeholt!
Wurzen 1920
Papier, einseitig bedruckt
B 23 cm x H 15 cm
Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind wohl so alt, wie die Arbeit selbst. Und auch heute gibt es Debatten z. B. darüber, ob ein Achtstundentag oder doch eher eine flexible Wochenarbeitszeit festgelegt werden soll. Interessanterweise wurde genau diese Diskussion 1920 schon einmal geführt und die Antwort der Arbeitnehmervertretung – der Gewerkschaften – war dieselbe: der Achtstundentag und die Tarifverträge gelten und werden nicht aufgeweicht, anderenfalls würde gestreikt!
Doch die Wurzener Teppichfabrik wollte 1920 den gesetzlichen Chemnitzer Tarifvertrag nicht zahlen und trat daher aus dem Arbeitgeberverband aus. Nach zähen Lohntarifverhandlungen mit der Gewerkschaft und der Direktion sollten die ca. 450 Beschäftigten neben 48 Wochenstunden bei Bedarf auch noch unbezahlte Überstunden leisten. Daraufhin brachen mehrere Streiks aus, was die Produktion verringerte.
Um Möglichkeiten zu finden, wie man mit diesem Produktionseinbruch umgehen sollte, holte sich der Besitzer der Teppichfabrik, Arthur Bechtold, Rat von ähnlichen Betrieben. So schrieb er eine Depesche, ein Telegramm, an die Teppichfabrik Bach & Ladewig in Chemnitz:
„Comerzienrat Ladeweg Chemnitz [,]
Empfehle Vereinbarung mit Gewerkschaft, in ganz Sachsen die durch Streik verlorenen Stunden durch eine tägliche Überstunde einzuholen, wodurch beiden Teilen und dem allgemeinen Wohl ohne Verlust entsprochen wird“
Dieser Vorschlag konnte sich nicht durchsetzen. Der Arbeitskonflikt in Wurzen schwelte daraufhin weiter. Davon zeugen beispielsweise auch mehrere Artikel aus dem Wurzener Tageblatt, die im Winter 1921 erschienen. Erst 1927 wurde in Abstimmung mit den Wurzener Krietschwerken ein neuer Mantel-Tarifvertrag durchgesetzt, der die 49-Stunden-Woche und bezahlte Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit festlegte.
