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Personenstandsurkunden

Allgemeine Informationen

Unter Personenstandsurkunden versteht man:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • mehrsprachige Auszüge aus Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister und/oder Lebenspartnerschaftsregister
  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister und/oder Lebenspartnerschaftsregister

Achtung das Standesamt arbeitet ausschließlich mit Terminvergabe!

Zuständige Stelle

-Standesamt- Stadtverwaltung Wurzen

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte fragen Sie direkt beim Standesamt nach.

Welche Gebühren fallen an?
  • für jede erste Urkunde 15,00 €
  • für jedes weiteres Exemplar 7,00 €

Diese Gebühren gelten nur im Freistaat Sachsen entsprechend des Kostenverzeichnis.

 

Zahlungsarten
  • Bei persönlicher Abholung ist Barzahlung oder per EC-Karte erforderlich. Bei schriftlicher Anforderung ist Zahlung per Vorkasse erforderlich. Kto-Nr.: 102 000 7075 BLZ: 860 502 00 bei der Sparkasse Muldental IBAN DE 49 8605 0200 1020 0070 75 BIC SOLADES1GRM mit Verwendungszweck: 116 654 und Namen zu überweisen.
Was sollte ich sonst noch wissen?

Zum zuständigen Standesamtsbereich gehören die ehemaligen Standesämter in: Altenbach, Bennewitz, Böhlitz, Burkartshain, Deuben, Dornreichenbach, Falkenhain, Großzschepa, Hohburg, Kühnitzsch, Kühren, Leulitz, Lüptitz, Meltewitz, Müglenz, Nemt, Nischwitz, Pausitz, Röcknitz, Sachsendorf, Thallwitz, Thammenhain und Wurzen.

Bemerkungen

Urkundenanforderungen sind persönlich oder mit Vollmacht, unter Vorlage des Personalausweises, möglich.

Urkunden können auch schriftlich per Post mit Kopie des Personalausweises angefordert werden.

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