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Parkplatz für Schwerbehinderte (befristet) gelber Ausweis

Allgemeine Informationen

„Gelber Parkausweis" (Merkzeichen G bzw. schwere Erkrankung/Operation)

Berechtigte Personenkreise:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, bei denen wenigstens ein GdB von 70 alleine infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens und/oder der Lunge vorliegt
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung)
  • vorübergehend Berechtigte, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalles oder nach einer schweren Operation vorübergehend, aber dennoch für einen längeren Zeitraum an so starken Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule leiden, dass ihnen vermeidbare Wege erspart werden müssen.
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