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Namensänderung

Allgemeine Informationen

Im Standesamt werden folgende Namensänderungen bearbeitet:

  • Namensänderungen für Kinder nach Eheschließung der Eltern,
  • Namenserteilungen für Kinder durch einen Elternteil,
  • Namensänderung für Kinder nach Begründung gemeinsamer Sorge,
  • Ehenamensbestimmungen,
  • Wiederannahme eines Geburtsnamens,
  • Angleichungserklärungen.
  • Neusortierung der Vornamen


Dazu ist in jedem Fall eine Vorsprache im Standesamt erforderlich.
Dazu bitte einen Termin vereinbaren!

Zuständige Stelle

-Standesamt- Stadtverwaltung Wurzen

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen und Urkunden zur Namensänderung vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie dazu persönlich im Standesamt nach.

Welche Gebühren fallen an?

35,00 bis 45,00 Euro


Zahlungsarten
  • Barzahlung. EC-Karte
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