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Kirchenaustritt

Allgemeine Informationen

Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen.

Durch die Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt veranlassen.

Zuständige Stelle

-Standesamt- Stadtverwaltung Wurzen

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn verheiratet oder in einer Partnerschaft lebend
  • Taufschein
Welche Gebühren fallen an?
  • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung und Erteilung einer Bescheinigung 35,00 Euro
Zahlungsarten
  • Barzahlung, EC-Karte
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