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Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen

Allgemeine Informationen

Dokumente/Zeugnisse (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

Personenstandurkunden werden grundsätzlich nicht beglaubigt.

Zuständige Stelle

-Standesamt/Einwohnermeldeamt- Stadtverwaltung Wurzen

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zu Beglaubigenden Dokumente/Zeugnisse sind im Original vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?
  • 5,00 Euro pro Beglaubigung (bei mehreren Exemplaren und Seitenzahlen erhöhen sich die Gebühren.)
  • 10,00 Euro Unterschriftsbeglaubigung
Zahlungsarten
  • Barzahlung, EC-Karte
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