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Bäderverwaltung

Allgemeine Informationen

Bäder stehen für den Schwimmunterricht der Schulen, den Vereinssport und der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Abschluss von Verträgen für Schwimmunterricht mit den Gemeinden und Wurzener Schulen.

Beim Vereinssport fällt Nutzungspauschale an.

Gebühren können der Gebührensatzung für Bäder entnommen werden.

Verfahrensablauf

Nutzungsanträge an Fachdienst Gebäude - und Liegenschaftsmanagement/ Bäderbetrieb  in schriftlicher Form.

An wen muss ich mich wenden?

Fachdienst Gebäude- und Liegenschaftsmanagement/Bäderbetrieb

Leitung Sebastian Richter

Email: S.Richter@wurzen.de 

Zuständige Stelle

Fachdienst Gebäude- und Liegenschaftsmanagement/Bäderbetriebe

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren können der Satzung für Bäder entnommen werden.

Zahlungsarten
  • Rechnungslegung
Welche Fristen muss ich beachten?

Schulschwimmen: Einteilung der Nutzungszeiten durch den Sportkoordinator.

Vereinssport: Anträge bis zum 15.06. für das folgende                             Sportjahr

Anträge / Formulare

in schriftlicher Form (Mail oder Post)

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